Fallenlehrgang

Fallenlehrgänge

In Niedersachsen und in vielen weiteren Bundesländern ist in den jeweiligen Jagdgesetzen festgeschrieben, dass die Fallenjagd nur ausgeübt werden darf, wenn ein besonderer Sachkundenachweis vorliegt.

§ 24 Abs. 2 S. 1 NJagdG lautet: Zur Jagd mit einem Fanggerät ist eine Bescheinigung einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Institution über die Teilnahme an einem Lehrgang über die Vermittlung notwendiger Kenntnisse über die Fangjagd mitzuführen. Die Jagdschule Barnbruch wurde mit Bescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vom 20.03.2012 (Az.: 406-65001/10-2.79) zur Durchführung von Lehrgängen zur Jagd mit Fanggeräten nach § 24 Abs. 2 Satz 1 NJagdG anerkannt.

Unsere Lehrgänge finden in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt und bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (inkl. Reviergang im Lehrrevier).

Inhalt (Auszug):

  • Erläuterung und Funktion der erlaubten und verbotenen Fanggeräte
  • gesetzliche Grundlagen der Fallenjagd
  • umfangreiche Lehrgangsunterlagen
  • Tagungsgetränke
  • Mittagsimbiss
  • Bescheinigung nach § 24 Abs. 2 S. 1 NJagdG (falls Sie die Fallenjagd in einem anderen Bundesland ausüben möchten, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Jagdbehörde, ob die niedersächsische Bescheinigung anerkannt wird; wir gehen davon aus, können dies jedoch nicht garantieren).

Kosten: 120,- EUR (inkl. 19 % MwSt.)

Wir führen auch Fangjagdlehrgänge an Wunschterminen für Gruppen ab 10 Personen durch!

Sprechen Sie uns einfach an!