Bildungsurlaub

Mit Bescheid vom 01.07.2013 ist unser Vorbereitungskurs zur staatlichen Jägerprüfung durch die Agentur für als bildungsurlaubsfähige Veranstaltung anerkannt worden. Das heißt, dass unsere Teilnehmer nach § 11 Abs. 2 und Abs. 3 NBildUG bei Ihrem Arbeitsgeber für die Kursteilnahme Bildungsurlaub beantragen können.

Die Veranstalter Nr. der Jagdschule Barnbruch lautet: 1213/2097.

Was müssen Sie beachten?
Wenn Sie beabsichtigen Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich bei der Anmeldung mit. Sie erhalten sodann mit der Anmeldebestätigung eine gesonderte Bestätigung zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber.

Nach dem Kurs erhalten Sie darüber hinaus eine gesonderte Teilnahmebestätigung.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung unabhängig von der Frage, ob Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub gewährt, verbindlich ist.
Bei Rückfragen steht Ihnen unser Team natürlich zur Verfügung und unterstützt auf Wunsch Ihren Antrag auf Bildungsurlaub.